Architektenleistung außerhalb HOAI

In der Architektur gibt es natürlich auch Leistungen, die nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist.

 

Einige davon haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet:

 

Zusätzliche Leistungen, die oft beauftragt werden, sind z.B. das Erstellen von Exposés für den Verkauf von Häusern und Wohnungen oder das photorealistische Visualisieren des eigenen Bauobjektes.

 

Wir erstellen Ihnen auch die Baubeschreibung für Ihr Projekt oder unterstützen Sie bei der Vermessung (Teilung/Verschmelzung) Ihres Grundstücks.

 

Vermessungen des Wohnraums gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.

 

Für diese und andere Leistungen sprechen Sie uns gerne an.

Wir finden für alles eine Lösung und freuen uns auf Sie!

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